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   BVerfG, 19.12.1988 - 1 BvR 1492/88   

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BVerfG, 19.12.1988 - 1 BvR 1492/88 (https://dejure.org/1988,3379)
BVerfG, Entscheidung vom 19.12.1988 - 1 BvR 1492/88 (https://dejure.org/1988,3379)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 1988 - 1 BvR 1492/88 (https://dejure.org/1988,3379)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung von Beratungshilfe für das Asylverwaltungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1988 - 1 BvR 1492/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist Grundrechtsschutz weitgehend auch durch die Gestaltung des Verfahrens zu bewirken, und die Grundrechte beeinflussen demgemäß nicht nur das gesamte materielle, sondern auch das Verfahrensrecht, soweit dies für einen effektiven Grundrechtsschutz von Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 52, 380 >389 f.< m.w.N.; 53, 30 >65 71 ff.<; 63, 131 >143<; 73, 280 >296<).

    Ein Grundrechtsverstoß kommt dann in Betracht, wenn solche Verfahrensvorschriften außer acht gelassen werden, die der Staat in Erfüllung seiner Pflicht zum Schutz des jeweils einschlägigen Grundrechts erlassen hat (vgl. BVerfGE 53, 30 >64 f.<).

  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1988 - 1 BvR 1492/88
    Auch bei der wirksamen Durchsetzung der materiellen Asylrechtsverbürgung ist das Verfahrensrecht von verfassungsrechtlicher Relevanz (vgl. BVerfGE 52, 391 >407<; 56, 216 >236<; 65, 76 >94<).

    Verfassungsrechtlich relevant im Asylverfahren sind Verstöße gegen solche Regelungen, die nach dem Willen des Gesetzgebers den Bestand des Asylrechts grundlegend sichern (vgl. BVerfGE 56, 216 >242<).

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1988 - 1 BvR 1492/88
    Art. 19 Abs. 4 GG enthält eine Rechtsweggarantie in dem Sinne, daß ein möglichst umfassender, effektiver Gerichtsschutz gegen die Verletzung der Rechtssphäre des Einzelnen durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt zur Verfügung zu stellen ist (vgl. BVerfGE 30, 1 >25<; 40, 272 >275<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1988 - 1 BvR 1492/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die "Waffengleichheit" als Ausprägung der Rechtsstaatlichkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes zu verstehen als verfassungsrechtlich gewährleistete Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter (vgl. BVerfGE 52, 131 >144 und 156<).
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1988 - 1 BvR 1492/88
    Aus der Substantiierungspflicht folgt, daß sich aus dem Sachvortrag mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ergibt (vgl. BVerfGE 6, 132 >134<; 28, 17 >19<).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1988 - 1 BvR 1492/88
    Die Begründungspflicht erfordert, daß innerhalb der Beschwerdefrist die Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung begründenden Vorgangs gerügt wird (vgl. BVerfGE 9, 109 >114 f.<; 18, 85 >89<).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1988 - 1 BvR 1492/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist Grundrechtsschutz weitgehend auch durch die Gestaltung des Verfahrens zu bewirken, und die Grundrechte beeinflussen demgemäß nicht nur das gesamte materielle, sondern auch das Verfahrensrecht, soweit dies für einen effektiven Grundrechtsschutz von Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 52, 380 >389 f.< m.w.N.; 53, 30 >65 71 ff.<; 63, 131 >143<; 73, 280 >296<).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1988 - 1 BvR 1492/88
    Für die so begründete Rechtsverletzung fehlt das Rechtsschutzbedürfnis im Verfassungsbeschwerde-Verfahren (vgl. BVerfGE 21, 139 >143<; 30, 54 >58<; 72, 1 >5<).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1988 - 1 BvR 1492/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist Grundrechtsschutz weitgehend auch durch die Gestaltung des Verfahrens zu bewirken, und die Grundrechte beeinflussen demgemäß nicht nur das gesamte materielle, sondern auch das Verfahrensrecht, soweit dies für einen effektiven Grundrechtsschutz von Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 52, 380 >389 f.< m.w.N.; 53, 30 >65 71 ff.<; 63, 131 >143<; 73, 280 >296<).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 19.12.1988 - 1 BvR 1492/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Durchsetzung individueller Rechtspositionen mit Hilfe staatlicher Gerichte folgt aus dem Gebot der Rechtsgleichheit und dem Prinzip des sozialen Rechtsstaats, daß dafür Sorge zu tragen ist, daß auch die unbemittelte Partei in die Lage versetzt wird, ihre Belange in einer dem Gleichheitsgebot gemäßen Weise im Rechtsstreit geltend zu machen, so daß die Stellung von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes weitgehend anzugleichen ist (vgl. BVerfGE 35, 348 >354 f.<; 51, 295 >302<; 56, 139 >143<; 63, 380 >394<; BVerfG, NJW 1988, S. 2231 >2232<).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

  • BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

  • BVerfG, 28.01.1991 - 1 BvR 650/80

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1578/82

    Altersgrenze

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvR 377/69

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsbeschwerde nicht rügefähig -

    Dementsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht die "Waffengleichheit" als Ausprägung der Rechtsstaatlichkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes angesehen, wenn auch im Zivilprozeß mit Einschränkungen (BVerfGE 52, 131/156 und die noch weitergehende abweichende Meinung der Minderheit BVerfGE 52, 131/143 ff; BVerfGE 38, 105/111, - damals noch aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet; BVerfGE 55, 72/94; BVerfGE 69, 126/140; BVerfGE 74, 78/92; Beschluß vom 27. Oktober 1988 NJW 1989, S. 3271; Beschluß vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 750/88 - Beschluß vom 19. Dezember 1988 - 1 BvR 1492/88 - vgl. ferner Dürig in Maunz-Dürig u.a. , Kommentar zum Grundgesetz, Art. 3 Abs. 1 Rdnr. 50).
  • BVerfG, 05.02.2001 - 2 BvR 1389/99

    Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von Beratungshilfe im

    Denn es ist nicht ersichtlich, dass durch die Versagung von Beratungshilfe im außergerichtlichen Verfahren ein effektiver Schutz durch die Gerichte oder die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter beeinträchtigt sein könnte (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 1988 - 1 BvR 1492/88 -, veröffentlicht in JURIS).

    Ob das aus dem Gleichheitssatz und dem Prinzip des sozialen Rechtsstaats folgende Gebot der Angleichung oder Gleichstellung von unbemitteltem und bemitteltem Bürger bei der Rechtsverfolgung auch im außergerichtlichen Bereich anzuwenden ist, kann dahinstehen, da von Verfassungs wegen jedenfalls nur gefordert wäre, dass die Rechtsverfolgung oder -verteidigung nicht unmöglich gemacht wird (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1992 - 2 BvR 1804/91 - Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 1989 - 1 BvR 505/89 - und vom 19. Dezember 1988 - 1 BvR 1492/88 -, alle veröffentlicht in JURIS).

  • OVG Saarland, 05.04.2004 - 3 Q 36/03

    Zulässigkeit der Nachbesserung von Prüferbeurteilungen im Gegensatz zur

    BVerfG, Beschluss vom 19.12.1988 - 1 BvR 1492/88 -, Juris-Ausdruck; ebenso zum Grundsatz der Waffengleichheit BVerfG, Beschluss vom 19.12.1989 - 1 BvR 1336/89 -, Juris-Ausdruck; beide Entscheidungen betreffen prozessuale Rechte wie die Beratungshilfe und Kostenerstattungsansprüche und nicht das Prüfungsrecht.
  • BVerwG, 06.03.2000 - 9 B 81.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Überprüfbarkeit des

    Die Beschwerde gibt daher auch keinen Anlaß zu weitergehenden Überlegungen, wie sich ein mittelloser Asylbewerber, der Dolmetscherkosten nicht aufbringen kann, außerhalb einer mündlichen Verhandlung vor Gericht Gehör verschaffen kann (vgl. BVerfG Kammer - Beschluß vom 19. Dezember 1988 - 1 BvR 1492/88 - und vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 - NVwZ 1994, 62; OVG Lüneburg, Beschluß vom 24. Oktober 1994 - 11 L 6302/91 - NVwZ 1995 Beilage 4, 29; OVG Münster, Beschluß vom 15. März 1991 - 16 B 23603/90 - NVwZ-RR 1992, 54 und VG Regensburg, Beschluß vom 12. März 1997 - RN 3 K 95.32123, AuAS 1997, 156).
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